Im ersten Teil unseres Beitrages zu Ausnahmefahrzeugen und Ausnahmetransporten wurde erläutert, welche Hürden und Voraussetzungen zu meistern sind, damit die zuständige Behörde die notwendige Sonderbewilligung für einen Transport, bzw. die Fahrt mit einem besonderen Fahrzeug erteilt. Nachdem nun ein Transportunternehmen die Bewilligung erhalten hat, kann jedoch nicht sofort und ohne weitere Vorbereitung die Durchführung stattfinden. Auch hier sind einige wichtige Punkte zu beachten, um am Ende den Auftrag erfolgreich abschließen zu können.
Neben der Beförderung von herkömmlichen Gütern ist es teilweise notwendig, auch Ladungen zu transportieren, bei denen die gesetzlichen Vorschriften über die Maße und Gewichte nicht eingehalten werden können. Bei bestimmten Fahrzeugen können teils aufgrund der Bauweise und ihrem Einsatzzweck, die rechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden. Aber auch die Ladung ist nicht immer so teilbar, dass Gewicht und Abmessungen den Vorgaben entsprechen können. Für den Einsatz der Fahrzeuge und den Transport der Güter muss letztendlich eine Ausnahme erteilt werden, damit dieser auf der öffentlichen Straße durchgeführt werden darf. Einige Unternehmen haben sich auf diesem Gebiet spezialisiert und führen regelmäßig diese Transporte durch. Wenn auch Sie für Ihr Unternehmen ein solches Angebot planen, ist es wichtig zu wissen, welche Regelungen dabei bestehen und worauf, insbesondere als Unternehmer, geachtet werden sollte.
Im alltäglichen Berufsverkehr mit einem Lastwagen kommt es immer wieder zu Situationen, in denen der Fahrzeugführer mit dem Fahrzeug manövrieren muss. Nicht nur auf dem Betriebsgelände, um passend zur Abladestation zu fahren, sondern auch im öffentlichen Verkehr. Unbekannte Straßenverhältnisse, beispielsweise kurzfristige Sperrungen von Straßen, macht es unumgänglich. Dabei muss nicht nur das Vorwärtsfahren, sondern auch das rückwärtige Fahren beherrscht werden. Sobald ein Anhänger gezogen wird, erhöht sich der Schwierigkeitsgrad des Manövrierens.
Die Durchführung von Aufträgen eines Transportunternehmens finden gewöhnlich nicht nur im Binnenland statt. Insbesondere das Befördern von Gütern in andere Länder kann eines der Kerngeschäfte vom Transportunternehmen sein. Doch auch hierbei zählt selbstverständlich die Pünktlichkeit und schnelle Durchführung der Transportaufträge, zu den wichtigsten Faktoren, um erfolgreich am Markt bestehen zu können. Aus diesem Grund gibt es unterschiedliche Verfahren, die eine Zollabfertigung und den Transit vereinfachen können. Hierzu zählt unter anderem das Carnet TIR (Transport international de marchandises par la route – Übersetzt aus dem Französischen: „Internationaler Warentransport auf der Straße“). In diesem Beitrag möchten wir dieses Zollverfahren näher betrachten und die Vorzüge und Anforderungen für das Transportunternehmen darstellen.
Das heutige TIR-Verfahren besteht seit 1975 und wird mittlerweile von knapp 60 Ländern unterstützt. Es ist tatsächlich das bislang einzig gültige Transit-Zollverfahren, welches weltweit angewendet wird.
Die Tätigkeit eines Chauffeurs im Güterverkehr beinhaltet nicht nur den Transport der Ware zum Bestimmungsort, sondern oft auch das Be- und Entladen des Transportguts. Teilweise ist auch eine Umladung zwischendurch notwendig, wenn beispielsweise eine Teilentladung erfolgt ist. Damit sich der Chauffeur bei diesen Tätigkeiten nicht verletzt, ist eine persönliche Schutzausrüstung unerlässlich. Doch oftmals wird diese leider nur belächelt und als unwichtig erachtet. Insbesondere wenn es schnell gehen muss, wird sich nicht immer die Zeit genommen, an die eigene Gesundheit zu denken und die erforderlichen Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Doch schon die geringsten Maßnahmen können dem Unfallschutz unterstützen und sind teils sogar vorgeschrieben.
Der Einstieg ins Transportgewerbe kann auf unterschiedliche Wege erfolgen. Es ist nicht zwingend notwendig direkt als Unternehmer im Transportgewerbe zu starten, um erfolgreich zu werden. Die […]
Wöchentlich hören und lesen wir Mitteilungen über die erhöhten Schadstoffwerte, insbesondere in großen Städten Europas. So wichtig auch Fahrzeuge und die Transportaufträge sind, wird die Umwelt durch den Ausstoß von Kohlendioxid, Kohlenwasserstoffen, Stickoxiden und Rußpartikeln (Feinstaub) bei jeder Fahrt belastet. Mittlerweile sind die Fahrzeuge und auch die schweren Motorwagen mit modernster Technik ausgestattet, die die Menge an Schadstoffausstößen reduzieren. In diesem Beitrag gehen wir insbesondere auf Fahrzeuge mit Dieselmotoren ein. Zwar liegen hierzu auch negative Mitteilungen über eventuelle Manipulationen von Hard- und Software vor, auf die möchten wir allerdings nicht weiter Bezug nehmen. Vielmehr ist es für Sie als Führer eines schweren Motorwagens, bzw. als Inhaber eines Transportunternehmens wichtig zu wissen, worauf Sie bei der Beförderung mit Ihren Fahrzeugen achten müssen.
Das Leben eines Chauffeurs eines schweren Motorwagens könnte doch ganz „einfach“ sein. Doch was von außen nicht gesehen wird, sind immens viele Details und Regeln, die zur Ausübung dieser Tätigkeit beachtet werden müssen. Leider werden auch zunehmend von den betroffenen Personen einige Routinearbeiten vergessen. Sie werden entweder aus Zeitmangel oder gar aus Unwissenheit einfach nicht durchgeführt.
Ladung – Sicherheit geht vor Eines der täglichen Geschäfte von Transportunternehmen, ist das Befördern von Ladegut der unterschiedlichsten Arten. Ziel ist es, die Ware heil und […]
ADR 2019 Wie bereits im ersten Teil erwähnt, ist das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – kurz ADR – fundamental […]
Der Umgang mit gefährlichen Stoffen ist sicher ein Gebiet, das nicht zu unterschätzen ist. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber 2001 eine eigene Verordnung über dieses […]
Arbeits- und Ruhezeiten von Fahrern In diesem Beitrag behandeln wir ein immer wieder aufkommendes Thema, die Einhaltung der Arbeits- und dazugehörigen Ruhezeiten der eingesetzten Fahrer. Die […]