Dienstleistung externer Gefahrgutbeauftragter
Wird in Ihrem Unternehmen ein Gefahrgutbeauftragter gesucht? Hierbei muss es sich nicht um einen fest angestellten Mitarbeiter handeln, der sich für KMU häufig nicht lohnt. Ein externer Gefahrgutbeauftragter, den wir für Sie stellen können, erfüllt für die kleinen und mittleren Unternehmen die Auflagen der GGBV Artikel 11, 12 (Gefahrgutbeauftragtenverordnung). Diese gelten seit 2001.
Was besagen die Artikel 11, 12 GGBV?
Seit 2001 muss jedes Schweizer Unternehmen beim Umgang, Versand und Transport von Gefahrgut den Gefahrgutbeauftragten der kantonalen Vollzugsstelle melden. Die Artikel 11 und 12 der GGBV schreiben im Wesentlichen Folgendes vor:
- Der Gefahrgutbeauftragte überwacht die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und berät die Unternehmen.
- Er erstellt Jahresberichte für die Unternehmungsleitung, nach einem Unfallbericht auch für die Behörden. Des Weiteren überprüft er die hinterher getroffenen Massnahmen, die das Risiko für erneute Unfälle senken.
- Zu seinen Aufgaben gehört die Prüfung geeigneter Verfahren für die Gefahrgutbeförderung, die Kontrolle geeigneter Transportmittel, die Überwachung der internen Ausbildung und der Check von vorbereiteten Sofortmassnahmen bei Gefahrgutunfällen.
- Wenn ein Gefahrgutbeauftragter Verstösse gegen die GGBV feststellt, muss er hierzu Untersuchungen einleiten.
- Auch die Auswahl von Subunternehmen, welche eine Gefahrgutbeförderung vornehmen, überwacht der Gefahrgutbeauftragte.
- Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Kontrolle der Arbeitsanleitungen und Weisungen für das Personal.
- Nicht zuletzt überprüft der Gefahrgutbeauftragte Frachtpapiere und den Sicherungsplan nach ADR.
Vielfach wird von KMU per Stellenausschreibung ein Gefahrgutbeauftragter gesucht, doch bei eher seltenen Gefahrguttransporten könnte sich das nicht rechnen. Auch die Schulung eines schon im Unternehmen beschäftigten Mitarbeitenden ist nicht immer der beste Weg. Gerade bei einem eher seltenen Umgang mit Gefahrgut, zu dem auch das Verpacken, Versenden und Lagern gehört, fehlt einem nur sporadisch beschäftigten Gefahrgutbeauftragten die aktuelle Expertise. Die GGBV schreibt auch regelmässige Fortbildungen vor. Kurz und gut, in sehr vielen Fällen ist für das Unternehmen ein externer Gefahrgutbeauftragter die bessere Lösung. Der Schweizer Gesetzgeber erlaubt diese Tätigkeit ausdrücklich. Wir können Ihnen daher diesen Gefahrgutbeauftragten stellen, der fortlaufend auf diesem Gebiet tätig ist, viele Unternehmen kennenlernt und permanent an Fortbildungen teilnimmt. Er muss regelmässig einen obligatorischen Qualifikation-Nachweis erbringen. Seine Expertise ist daher stets auf dem aktuellsten Stand.