Externer Verkehrsleiter und Transportlizenz: Rahmenbedingungen in der Schweiz
Im Transportwesen der EU erfüllen Verkehrsleiter anspruchsvolle Anforderungen: Nur diese Personen realisieren für Unternehmen deren Nutzen aus einer Transportlizenz. Hier interessieren Zusammenhänge mit der Schweiz.
Verkehrsleiter ermöglichen gewerblichen Güter- und Personenverkehr nach einer EU-Verordnung (2009). Schon zehn Jahre zuvor vereinbarte die Schweiz mit der damals noch existierenden Europäischen Gemeinschaft (EG) das LVA (Landesverkehrsabkommen). Diese Vereinbarung bestimmt den Transport von Personen und Gütern auf Schienen und Strassen.
Zusätzlich gilt in der Schweiz das Strassentransportunternehmensgesetz (STUG). Dieses Bundesgesetz zur Zulassung von Unternehmen des Strassentransports regelt den Gütertransport auf Strassen. Ergänzungen finden sich in der Strassentransportunternehmensverordnung (STUV) – sie regelt die Zulassung von Unternehmen im Personen- und Güterverkehr.