
Die Dienstleistung "externer Gefahrgutbeauftragter"
Ein externer Gefahrgutbeauftragter erfüllt für KMU die Auflagen der Artikel 11 und 12 GGBV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung), die seit 2001 gelten. Seither muss jedes Schweizer Unternehmen, das Gefahrgut verpackt, transportiert oder versendet, der jeweils zuständigen kantonalen Vollzugsstelle einen Gefahrgutbeauftragten gemeldet haben. Unsere externen Gefahrgutbeauftragten übernehmen in der Schweiz die betreffenden Aufgaben für nationale und internationale KMU in der Industrie, im Handel und in der Logistik.
Externer Gefahrgutbeauftragter: unsere Leistungen in der Übersicht
Ein externer Gefahrgutbeauftragter ist für Ihr Unternehmen auch ein Gefahrgutberater. Wir beraten Sie als Unternehmensleitung und Ihre Mitarbeiter zu allen Belangen, die gefährliche Güter betreffen. Mit einem Mandat können Sie kostenlos unseren Telefonsupport zu unseren Bürozeiten nutzen. Des Weiteren übernehmen wir regelmässig interne Schulungen in Ihrem Unternehmen. Damit sind Sie stets über alle Änderungen der Rechtslage informiert. Ein externer Gefahrgutbeauftragter übernimmt auch die rechtlich vorgeschriebene Dokumentation, die sich nach den definierten Massnahmen richtet. Gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern erstellen wir Arbeitsanweisungen und Checklisten, wir bringen Ihren Gefahrgut-Prozess zu Papier.

Aufgaben und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten
Die Aufgaben eines Gefahrgutverantwortlichen sind in der Gefahrgutverordnung Artikel 11 und 12 geregelt. Um den regelmässigen obligatorischen Qualifikation-Nachweis zu erbringen, ist der Gefahrgutbeauftragter verpflichtet sich stetig weiterbilden. Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes im Wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der betroffenen Tätigkeit des Unternehmens oder Betriebes nach Mitteln und Wegen zu suchen und Massnahmen zu veranlassen, die die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter für den jeweiligen Verkehrsträger erleichtern. Weiterhin überwacht er alle Vorgänge die mit der Abwicklung der Gefahrguttransporte einhergehen. Er ist verpflichtet hierüber Aufzeichnungen zu fertigen, die fünf Jahre durch den Unternehmer aufzubewahren und den zuständigen Behörden bei Bedarf vorzulegen.
Was kostet ein externer Gefahrgutbeauftragter?
Die Kosten richten sich danach, welche Aufgaben uns der Gefahrgutmandant überträgt und wie gross dessen Unternehmen ist.
Dementsprechend stufen sich unsere Leistungen und Preise ab:
Welche Vorteile bringt Ihnen ein externer Gefahrgutbeauftragter?
Als Gefahrgutmandant setzen Sie durch unsere Beauftragung in Ihrem Betrieb diejenigen Kapazitäten frei, die Sie sonst für die Überwachung und Dokumentation von Gefahrgut einsetzen müssten. Auch die laufenden Ausbildungskosten entfallen. Unsere Spezialisten bringen breites Wissen mit, da sie in verschiedenen Unternehmen tätig sind. Unser Gefahrengutbeauftragter muss gemäss der geltenden Gefahrgutbeauftragtenverordnung periodisch seine Ausbildung inklusive Prüfung wiederholen, damit er stets alle Gesetzesänderungen und relevanten Vorschriften kennt. Für ein einzelnes KMU lohnt sich dieser Aufwand praktisch nicht. Der Bereich der Gefahrgutüberwachung und -dokumentation ist sehr sensibel, interne Mitarbeiter mit ihren sonstigen Aufgaben können damit überfordert sein. Nicht zuletzt fungiert unser Spezialist für Ihre Mitarbeitenden als Gefahrgutberater und vermittelt das nötige Know-how stets auf dem neuesten Stand. Die Kernaufgaben des Gefahrgutbeauftragen bestehen in der Überwachung der Einhaltung aller Gefahrgutvorschriften, in der unverzüglichen Meldung von Mängeln an den Unternehmer, in der Dokumentation (inklusive Unfallberichten) und der Beratung.
Die Vorteile kurz zusammengefasst:
- Kein Wissensverlust durch Mitarbeiter Fluktuation
- Kein Zeitverlust beim Erstellen der Berichte
- Planbare Kosten
- Unabhängige Impulse zur stätigen Verbesserung

